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TGD-Vereinbarung 2019

Seitens der Österreichischen Tierärztekammer und der Landwirtschaftskammer Österreich wurde die TGD-Vereinbarung von 2012 neu valorisiert. Die TGD-Vereinbarung 2019 zur Erhöhung der TGD-Tarife und des TGD-Stundensatzes tritt mit 01. April 2019 in Kraft.

Alle TGD-Tarife wurden um 13,5 % angehoben. Alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Betriebserhebungen werden nach dem neuen Tarifmodell abgerechnet.

   pdf  Übersicht Tarife TGD ab 01.04.2019

Film über Moderhinke bei Schafen und Ziegen

In einem neuen Film wird die Krankheit „Moderhinke“ von der Entstehung bis zur Behandlung abgearbeitet und liefert Landwirten und Tierärzten eine wertvolle Informationsquelle. Das Video wurde vom ÖTGD in Kooperation mit dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer in der Schweiz erstellt.

1 TGD-Weiterbildungsstunde kann auch online am Portal Nutztierbetrieb.eu erworben werden.

Welche Vorteile bietet der TGD für Ihren Betrieb?

  • Rechtlich abgesicherte Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter in Zusammenarbeit mit dem Betreuungstierarzt
  • Regelmäßige dokumentierte Betriebskontrollen durch die Betriebserhebungen (Audits) im Rahmen des TGD
  • Optimierung der Tiergesundheit
  • Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Tiergesundheitsprogramme und infolge dessen Übernahme von Laborkosten (Bakt. Viertelgemelksproben • Leberegel-Untersuchungen • Parasitologische Kotuntersuchung • Maedi Visna, CAE, Bruc. ovis und Pseudotuberkulose-Untersuchungen • PRRSV-Untersuchungen)
  • Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes
  • Vorteil bei bestimmten Förderungen und Vermarktungsschienen (zB: M-Rind • ARGE Heumilch • PinzgauMilch • Zurück zum Ursprung,…)
  • Qualitätssicherung für Lebensmittelproduzenten
  • Weiterbildung zu aktuellen Tiergesundheits-Themen