Tierarzneimittel

Tierarzneimittel

Mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) und den darauf basierenden Verordnungen

  • zum Medikamenteneinsatz
  • zur Aus- und Weiterbildung und
  • zur Organisation bzw. zum Betrieb des Tiergesundheitsdienstes,

ist es gelungen, den Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Mit diesen Regelungen sind klare Rechte und Pflichten festgelegt worden, wie Landwirt und Tierarzt bei der Bestandsbetreuung und beim Medikamenteneinsatz eingebunden werden. Integrale Bestandteile dieses Qualitätssicherungskonzeptes sind:

  • die Weiterbildung für Landwirte und Tierärzte
  • der sorgsame Einsatz von Tierarzneimitteln
  • die Dokumentation des Medikamenteneinsatzes
  • die regelmäßige Bestandsbetreuung
  • sowie die Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit

Damit wird eine frühzeitige Erkennung von Krankheiten und eine Sicherung der Tierschutzstandards ermöglicht, die Wichtigkeit der Bekämpfung von Tierseuchen unterstrichen und die Hygiene in der Lebensmittelproduktion verbessert.