Mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) und den darauf basierenden Verordnungen
ist es gelungen, den Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Mit diesen Regelungen sind klare Rechte und Pflichten festgelegt worden, wie Landwirt und Tierarzt bei der Bestandsbetreuung und beim Medikamenteneinsatz eingebunden werden. Integrale Bestandteile dieses Qualitätssicherungskonzeptes sind:
Damit wird eine frühzeitige Erkennung von Krankheiten und eine Sicherung der Tierschutzstandards ermöglicht, die Wichtigkeit der Bekämpfung von Tierseuchen unterstrichen und die Hygiene in der Lebensmittelproduktion verbessert.
Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) im RIS (konsolidierte Fassung)
Kundmachung gem. § 2 Abs. 2 Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2010
Online Suche der in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten (human und veterinär)
Kundmachung betreffend Arzneimittelanwendungs-, Arzneimittelabgabe und Rückgabebeleg
Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln