Mit 01.01.2024 ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten (Details unter verbrauchergesundheit.gv.at).
Die TGD-Verordnung ist nunmehr im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und nicht mehr im Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) verankert.
Durch die TGD-Verordnung werden nach wie vor die
geregelt.
In der TGD-Verordnung sind klare Rechte und Pflichten der TGD-Teilnehmer (Landwirte und Tierärztze) geregelt.
Integrale Bestandteile dieses Qualitätssicherungskonzeptes sind:
Relevante Gesetze, Verordnungen, Kundmachungen und allgemeine Informationen rund um den Arzneimitteleinsatz: